Lüttkamp 50
D-22547 Hamburg-Lurup
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Wer früher fährt, fährt später sicher!
Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Seit 1. Juni 2005 auch in Hamburg.
In anderen Ländern darf z. T. seit langem schon ein Pkw von Jugendlichen unter 18 Jahren gelenkt werden:
So z. B. in Frankreich, Großbritannien, Kanada, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz und den USA. Dort hat man mit dem Begleitetem Fahren sehr gute Erfahrungen gemacht.
Was zunächst in Teilen von Niedersachsen als Modellversuch und seit dem 1. März 2005 in ganz Niedersachsen gilt, ist seit dem 1. Juni 2005 auch in Hamburg im Rahmen eines Modellversuchs möglich:
Begleitetes Fahren mit 17 (bF 17).
Inzwischen gibt es nach einem Beschluß des Bundestages bundeseinheitliche Rahmenbedingungen, an die das Hamburger Projekt angepaßt wurde.
Was muß beim Begleiteten Fahren mit 17 beachtet werden?
Als erstes sind einige Formalitäten zu einzuhalten:
Zunächst ist eine Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zu beantragen. Die kann entweder direkt oder auch über unsere Fahrschule beantragt werden.
Dem Ausnahmegenehmigungs-Antrag ist außerdem als Anlage der Antrag der Begleitperson auf Zulassung, sowie eine Kopie des Führerscheins der Begleitperson und deren aktuelle Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg beizufügen.
Die Ausnahmegenehmigung gibt es, wenn keine Bedenken an der Eignung des Fahranfängers, für ihn keine Eintragungen in Flensburg vorliegen und die Erziehungsberechtigten zustimmen.
Der Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung kann hier
heruntergeladen und online bearbeitet werden.
Zum Anzeigen wird der Acrobat Reader benötigt.
Die neueste Version gibt's von Adobe gratis hier:
Begleiterperson des Fahranfängers kann jeder sein,
der mindestens 30 Jahre alt ist,
mindestens seit 5 Jahren die Führerscheinklasse B besitzt,
und nicht mehr als 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister hat.
(In diesem Zusammenhang:
Infos über den freiwilligen Punkteabbau gibt’s hier.)
Die Begleitperson ist bei der Antragstellung namentlich zu benennen und muß ihre Zulassung als Begleitperson im Rahmen des Modellversuchs "Begleitetes Fahren mit 17" schriftlich beantragen. Dieser Antrag ist als Anlage dem Antrag des Fahrschülers beizufügen.
Es können mehrere Personen als Begleiter zur Verfügung stehen.
Danach geht's dann weiter
zur Fahrschule REIBU:
Mit der Ausnahmegenehmigung kannst Du Dich dann bei unserer Fahrschule anmelden, wenn Du mindestens 16 1/2 Jahre alt bist.
Die Ausbildung erfolgt dann ganz "normal" und endet mit einer theoretischen und mit einer praktischen Prüfung.
Allerdings gibt’s dann doch noch eine Besonderheit:
Etwa einen Monat vor der praktischen Prüfung erfolgt an unserer Fahrschule eine 90minütige Schulung über die Ziele und die Bedingungen des ‘Begleiteten Fahrens mit 17'. Die Teilnahme daran wird auch der Begleitperson dringend empfohlen.
Frühestens ab dem 17. Geburtstag wird nach der praktischen Prüfung die Prüfbescheinigung ausgehändigt, und der jugendliche Fahrer darf dann nur in Begleitung des festgelegten Erwachsenen fahren.
Welche Rolle fällt dem Fahrtbegleiter zu?
Allein die Anwesenheit einer älteren Person wirkt automatisch dämpfend auf das Fahrverhalten.
Aufgaben des Beifahrers:
Hilfe beim vorausschauenden Fahren und Erfahrungen weiterzugeben.
Und natürlich keine Eingriffe ins Lenkrad!
Verantwortlicher Fahrzeugführer ist nämlich allein der jugendliche Fahrer.
Gültigkeit der Prüfbescheinigung:
Die Prüfbescheinigung gilt bis zum 18. Geburtstag als "Führerscheinersatz" und ist immer mitzuführen. Es handelt sich um eine ganz normale Fahrerlaubnis, die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, aber nicht im Ausland gültig ist. Erst mit 18 kann die Prüfbescheinigung gegen den "richtigen" Führerschein (in Kartenform) umgetauscht werden.
Einige Dinge im Leben bleiben nicht ungesühnt:
Niemals darf ohne den eingetragenen Begleiter gefahren werden und natürlich nie unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß oder bei Übermüdung.
Fährt der Jugendliche allein, wird ein Bußgeld von € 50,00 und ein Punkt im Verkehrszentralregister fällig. Außerdem wird die Ausnahmegenehmigung automatisch widerrufen. Dann heißt es, mit dem Fahren bis zum 18. Lebensjahr zu warten, bis der reguläre Führerschein ausgehändigt wird.
Achtung:
In besonders schweren Fällen wird überprüft, ob die Fahrerlaubnis entzogen werden muß. Dies könne zum Beispiel bei sog. "Disko-Touren" der Fall sein.
Auch für Begleitperson gilt ein Drogen- und Alkoholverbot (0,5 Promille).
Ausbildung:
Klasse A: Ausbildung in nur 2 Wochen möglich!
Klasse B: Ausbildung in nur 4 Wochen möglich!
Wir bieten Ihnen die Ausbildung der folgenden Klassen:
B (PKW),
B (PKW Automatik),
BE (PKW mit Anhänger),
A direkt + B (KRad und PKW),
sowie die Aufbauseminare ASF (Führerschein auf Probe)
und ASP (Punkteabbau).
Umfang der theoretischen Ausbildung:
Der theoretischen Ausbildung liegt ein Lehrplan zugrunde.
Je nach beantragter Führerscheinklasse muß eine gewisse Mindestdauer absolviert werden.
Der theoretische Unterricht muß vor der theoretischen Prüfung komplett absolviert werden.
Umfang der praktischen Ausbildung:
Auch der praktischen Ausbildung liegt ein Lehrplan zugrunde.
Die einzelnen Abschnitte gliedern sich in:
Grundstufe
Übungsstufe
Leistungsstufe
Stufe der Sonderfahrten
Reifestufe
Mehr zur praktischen Prüfung unter:
www.fahrschul-cam.de
Umfang der Aufbauseminare ASF und ASP:
Die Aufbauseminare umfassen jeweils 4 Sitzungen à 135 Minuten
und eine Fahrprobe mit anschließender Besprechung.
Anders als bei der Führerscheinausbildung gibt es für die Aufbauseminare pauschale Kursgebühren.
Mehr zu ASF und ASP unter:
www.fuehrerschein-aufbauseminare.de
Fahrzeuge mit Klimaanlage
Täglich Theorieunterricht
Klasse B-Ausbildung auch auf Automatik möglich nach oben
Klasse B:
Grundbetrag: € 99,00
Stadtfahrt: € 30,00
Landstraßenfahrt: € 30,00
Autobahnfahrt: € 30,00
Beleuchtungsfahrt: € 30,00
Vorstellung Theorieprüfung: € 25,00
Vorstellung Praktische Prüfung: € 75,00
Lehrbuch (deutsch): € 25,00
Lehrbögen (deutsch): € 35,00
Klasse B (Automatik):
Grundbetrag: € 99,00
Stadtfahrt: € 35,00
Landstraßenfahrt: € 35,00
Autobahnfahrt: € 35,00
Beleuchtungsfahrt: € 35,00
Vorstellung Theorieprüfung: € 25,00
Vorstellung Praktische Prüfung: € 100,00
Lehrbuch (deutsch): € 25,00
Lehrbögen (deutsch): € 35,00
Klasse A:
Grundbetrag: € 99,00
Stadtfahrt: € 35,00
Landstraßenfahrt: € 35,00
Autobahnfahrt: € 35,00
Beleuchtungsfahrt: € 35,00
Vorstellung Theorieprüfung: € 25,00
Vorstellung Praktische Prüfung: € 100,00
Lehrbuch (deutsch): € 19,00
Lehrbögen (deutsch): € 19,00
Klassen A + B:
Grundbetrag: € 175,00
Stadtfahrt: € 30,00 / 35,00
Landstraßenfahrt: € 30,00 / 35,00
Autobahnfahrt: € 30,00 / 35,00
Beleuchtungsfahrt: € 30,00 / 35,00
Vorstellung Theorieprüfung: € 25,00
Vorstellung Praktische Prüfung: € 75,00 / 100,00
Lehrbuch (deutsch): € 25,00 / 19,00
Lehrbögen (deutsch): € 35,00 / 19,00
Gebühr bei Fahrschulwechsel: € 75,00
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF): € 375,00
Aufbauseminar für Punkte-Abbau (ASP): € 375,00
Erhöhung der Grundbetrag bei zusätzlichem Theorieunterricht sowie bei Intensivunterricht: € 99,00
Alle Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer!
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Für die Anmeldung in unserer Fahrschule wird nur ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepaß mit Meldebestätigung benötigt.
Zusätzlich muß ein Antrag bei dem für Sie zuständigem Straßenverkehrsamt gestellt werden.
Dafür werden folgende Unterlagen benötigt: - 1 Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung
- 1 Lichtbild
- 1 Bescheinigung über die Lebensrettende Sofortmaßnahme am Unfallort oder die Erste Hilfe
- 1 Sehtest
Mit den oben genannten Unterlagen kommen Sie dann bitte während unserer Öffnungszeiten bei uns vorbei.
Wir freuen uns, Sie demnächst als Fahrschüler/in bei uns begrüßen zu dürfen.
Ihr
Fahrschule REIBU-Team
nach oben REIBU Fahrschulen und Sicherheitsdienste GmbH
Geschäftsführer: Wilhelm Reiterer-Buchwald
Lüttkamp 50
22547 Hamburg-Lurup Tel.: 040 / 83 29 39 49
Telefax: 040 / 83 29 39 29
Bürozeiten:
Montag - Donnerstag
16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Registergericht Hamburg
eingetragen unter: HR B 52 187
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