Lüttkamp 50
D-22547 Hamburg-Lurup
und
Kieler Strasse 426
D-22525 Hamburg-Stellingen
Unsere am 16. Mai 2008 neu eröffnete Fahrschule im Hamburger Stadtteil Stellingen ist von Grund auf renoviert und neu eingerichtet worden.Der Theorie-Unterricht im kleinen Kreis bietet viele Vorteile und macht richtig Spaß!
Folgende Informationen stehen Ihnen zur Auswahl:
Ausbildung Führerschein mit 17 Preise Anmeldung Kontakt
Ausbildung:
Klasse A: Ausbildung in nur 2 Wochen möglich!
Klasse B: Ausbildung in nur 4 Wochen möglich!
Wir bieten Ihnen die Ausbildung der folgenden Klassen:
B (PKW),
B (PKW Automatik),
BE (PKW mit Anhänger),
A direkt + B (KRad und PKW),
sowie die Aufbauseminare ASF (Führerschein auf Probe)
und ASP (Punkteabbau).
Umfang der theoretischen Ausbildung:
Der theoretischen Ausbildung liegt ein Lehrplan zugrunde.
Je nach beantragter Führerscheinklasse muß eine gewisse Mindestdauer absolviert werden.
Der theoretische Unterricht muß vor der theoretischen Prüfung komplett absolviert werden.
Umfang der praktischen Ausbildung:
Auch der praktischen Ausbildung liegt ein Lehrplan zugrunde.
Die einzelnen Abschnitte gliedern sich in:
Grundstufe
Übungsstufe
Leistungsstufe
Stufe der Sonderfahrten
Reifestufe
Mehr zur praktischen Prüfung unter:
www.fahrschul-cam.de
Ab 1. Juni 2005 auch in Hamburg:
Begleitetes Fahren mit 17
Was zunächst in Teilen von Niedersachsen als Modellversuch und seit dem 1. März 2005 in ganz Niedersachsen gilt, ist ab 1. Juni 2005 auch in Hamburg im Rahmen eines Modellversuchs möglich:
Begleitetes Fahren mit 17 (bF 17).
Was muß beim Begleiteten Fahren mit 17 beachtet werden?
Zunächst ist eine Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zu beantragen. Die kann entweder direkt oder auch über unsere Fahrschule beantragt werden.
Mit dem Antrag ist eine Kopie des Führerscheins der Begleitperson und deren aktuelle Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg beizufügen.
Die Ausnahmegenehmigung gibt es, wenn keine Bedenken an der Eignung des Fahranfängers, für ihn keine Eintragungen in Flensburg vorliegen und die Erziehungsberechtigten zustimmen.
Begleiterperson kann des Fahranfängers kann jeder sein,
der mindestens 30 Jahre alt ist,
mindestens seit 5 Jahren die Führerscheinklasse B besitzt,
und nicht mehr als 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister hat.
Die Begleitperson ist bei der Antragstellung namentlich zu benennen und muß natürlich auch damit einverstanden sein, am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" teilzunehmen. Es können mehrere Personen als Begleiter zur Verfügung stehen.
Weiter geht's zur Fahrschule REIBU:
Mit der Ausnahmegenehmigung kannst Du Dich dann bei unserer Fahrschule anmelden, wenn Du mindestens 16 1/2 Jahre alt bist. Weitere Info gibt's hier: Anmeldung.
Die Ausbildung erfolgt dann ganz "normal" und endet mit einer theoretischen und mit einer praktischen Prüfung.
Allerdings gibt’s dann doch noch eine Besonderheit:
Etwa einen Monat vor der praktischen Prüfung erfolgt an unserer Fahrschule eine 90minütige Schulung über die Ziele und die Bedingungen des ‘Begleiteten Fahrens mit 17'. Die Teilnahme daran, über die es eine Bescheinigung gibt, ist für den Fahrschüler und dessen Begleitperson Pflicht, ansonsten kann die Zulassung zur praktischen Prüfung nicht erteilt werden.
Frühestens ab dem 17. Geburtstag wird nach der praktischen Prüfung die Prüfbescheinigung ausgehändigt, und der jugendliche Fahrer darf dann nur in Begleitung des festgelegten Erwachsenen fahren.
Die praktische Ausbildung erhaltet ihr auf unserem "Spaßmobil", einem nagelneuen QUAD!
Den Führerschein Klasse S gibt's schon ab 16 Jahren!
Er gilt für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (QUADS).
Erlaubte Antriebsarten sind:
Diesel mit 4 KW, Benziner mit maximal 50 cm³ Hubraum und Elektromobile mit nicht mehr als 4 KW.
Die Fahrzeuge dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren und nicht schwerer als 350 kg sein (bei Elektromobilen wird der Akku nicht mitgewogen).
Führerschein im Urlaub oder in den Ferien?
- Schnelligkeit ist keine Hexerei, sondern Fakt -
Es ist durchaus vorteilhaft, die Führerscheinausbildung während der Ferien bzw. des Urlaubs durchzuführen, weil man in dieser Zeit frei von schulischem Druck oder beruflichen Streß ist.
Wenn die Zeit drängt, ist bei uns Ihre blitzschnelle und fundierte Führerschein-Ausbildung möglich:
Klasse A bereits in 2 Wochen
und
Klasse B in nur 4 Wochen!
Sprechen Sie mit uns,
wir haben täglich Theorieunterricht!
Umfang der Aufbauseminare ASF und ASP:
Die Aufbauseminare umfassen jeweils 4 Sitzungen à 135 Minuten
und eine Fahrprobe mit anschließender Besprechung.
Anders als bei der Führerscheinausbildung gibt es für die Aufbauseminare pauschale Kursgebühren.
Mehr zu ASF und ASP unter:
www.fuehrerschein-aufbauseminare.de
Fahrzeuge mit Klimaanlage
Täglich Theorieunterricht
Klasse B-Ausbildung auch auf Automatik möglich
Bei Führerschein-"Schnäppchen-Angeboten" aus EU-Nachbarländern ist Vorsicht angesagt!
Momentan gibt es etliche vermeintliche "Schnäppchen"-Angebote über Führerscheinkurse in EU-Nachbarländern. Besonders polnische Fahrschulen tun sich hier hervor. Deren Zielgruppe sind jugendliche Einsteiger und Fahrer, die alkoholisiert ihren Führerschein abgegeben mußten und ohne Fahrerlaubnis sind. So bietet z. B. eine Ferienfahrschule aus Stettin im Internet einen dreiwöchigen Kurs ab € 999,00 plus € 150,00 Prüfungsgebühren an. Deutschsprachige Fahrlehrer unterrichten 30 Stunden Theorie und Praxis, und die Fahrprüfung findet sogar mit Dolmetscherhilfe statt.Unser Vergleich weiter unten deckt auf:
Nicht alles, was clevere Werbung als günstige Gelegenheit bezeichnet, ist unter dem Strich ein Schnäppchen.
Vor Führerschein-Tourismus warnt nicht nur die Bundesregierung
Allerdings sind die im Ausland erworbenen "Urlaubs"-Führerscheine nach Meinung deutscher Behörden nicht rechtens. Dabei spielt es keine Rolle, daß es sich um ein EU-Nachbarland handelt. Bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis gilt: Nur derjenige, der mindestens ununterbrochen 185 Tage lang in dem Land wohnt, kann dort auch einen Führerschein beantragen (Wohnortprinzip).
Was geschäftstüchtige Fahrschulen bzw. Fahrschulvermittler in Polen und anderen EU-Ländern häufig gerne beim Abschluß eines Vertrags verschweigen:
Eine "Urlaubsfahrlizenz" ist nach deutschem Fahrerlaubnisrecht nicht rechtmäßig erteilt und daher ungültig.
Europäischer Gerichtshof kontra Bundesverkehrsministerium
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 29.04.2004 müssen EU-Führerscheine in allen anderen Ländern der Europäischen Union anerkannt werden.
In einer Stellungnahme dazu das Bundesverkehrsministerium:
"Wer glaubt, sich durch Täuschung so einen Führerschein auf Dauer besorgen zu können, der irrt". In Deutschland gilt weiterhin das Wohnortprinzip mit der 185-Tage-Frist, so ein Sprecher des Ministeriums.
Registrierungspflicht beachten!
Wer eine ausländische Fahrerlaubnis noch nicht länger als 2 Jahre besitzt, unterliegt den deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe, und der ausländische Führerschein muß innerhalb einer Frist von 185 Tagen nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland bei der zuständigen Verwaltungsbehörde zur Registrierung vorgelegt werden.
- Mehr zum Thema Führerschein auf Probe gibt's hier -
Registriert werden müssen auch ausländischen Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E.
Auch der ADAC warnt:
Der Führerscheinerwerber muß die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen zusammenhängenden Aufenthalts im Ausstellerland erworben haben.
Entgegen der Ansicht einiger zweifelhafter "Führerscheinanbieter“ hat sich an diesem Wohnsitzerfordernis durch die seit 01.07.1996 in Kraft getretene Neuregelung nichts geändert:
Wer zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland hatte, erwirbt keine in Deutschland wirksame Fahrerlaubnis. Von dem Erwerb solcher Führerscheine unter Umgehung der zu beachtenden deutschen Führerschein- und Eignungsbestimmungen ist dringend abzuraten.
Und mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie kommt 2007 Bewegung ins Thema Fahrerlaubnis. In diesem Zusammenhang sagt ADAC-Jurist Markus Schöpe in München: "Seit dem 19. Januar ist es nun nicht mehr so, dass ein solcher Führerschein in Deutschland zum Fahren berechtigt, wenn hier schon ein Entzug der Fahrerlaubnis vorgenommen wurde".
Wer eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt, darf nicht mehr fahren, wenn ihr Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar 2007 liegt.
Problematisch bei Unfällen:
Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
und Verlust des Versicherungsschutzes drohen!
Solange der Führerscheintourist nicht in einen Unfall verwickelt wird, sich im Straßenverkehr nicht strafbar macht oder in eine allgemeine Verkehrskontrolle der Polizei gerät, ist das Risiko, entdeckt zu werden, nicht besonders hoch. Ereignet sich dann doch ein Unfall, und die Behörden stellen fest, daß der Führerscheintourist nicht ununterbrochen ein halbes Jahr in dem Land der Führerscheinausstellung gelebt hat, verliert der Betroffene nicht nur den kompletten Versicherungsschutz, da die im Ausland erteilte Fahrerlaubnis als illegal gilt. Es wird außerdem regelmäßig Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet, und es droht der Einzug der Fahrlizenz.
Der ADAC rät:
Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit das Wohnortprinzip einhalten!
Der ADAC rät allen Fahranfängern, sich bei einer Fahrschule am Wohnort anzumelden. Denn nur mit entsprechendem Fahrtraining im heimatlichen Umfeld kann sich der Fahrschüler an tägliche Verkehrssituationen gewöhnen und Unfälle vermeiden. In der Regel ereignen sich laut Statistik 80 % aller Verkehrsunfälle in einem Radius von 25 Kilometern des Wohnumfeldes der Verkehrsteilnehmer. Zudem ist die Verkehrssituation in einer Stadt wie Hamburg beispielsweise mit einem Fahrtraining auf der grünen Wiese in Polen nicht vergleichbar.
Fazit:
Ein während des Urlaubs in einem EU-Nachbarland erworbener Billigführerschein muß nicht zwangsläufig preiswert bzw. günstig sein.
Darüber hinaus kann es zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, die mit hohen Folgekosten und Zeitaufwand verbunden sind, wenn die deutschen Behörden feststellen, daß der Führerschein nicht entsprechend des Wohnortprinzips ausgestellt wurde.
Vergleichen Sie zum Schluß ruhig mal das oben aufgeführte Angebot der Fahrschule in Stettin mit unseren Konditionen:
30 praktische Fahrstunden
inkl. Theorieunterricht, theoretischer u. praktischer Prüfung
Stettin:
unter 26 Jahren
EUR 1.149,00
26 Jahre und älter
1.349,00
Fahrschule REIBU Hamburg:
EUR 1,143,40 (egal wie alt der Fahrschüler ist)
Mehrkosten durch Restaurantverpflegung für die Dauer von 3 Wochen
Stettin: ???
Fahrschule REIBU Hamburg: keine
Rechtsgültigkeit der Fahrerlaubnis in Deutschland:
Stettin: bedingt (Wohnortprinzip!)
Fahrschule REIBU Hamburg: ja
Ihr Urteil?
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Endlich mal 'ne tolle Idee:
Der Geschenkgutschein für die Fahrausbildung!
Erkundigen Sie sich nach den Details!
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Bei Ihrer Anmeldung in unserer Fahrschule in Lurup und in Stellingen brauchen Sie uns nur den gültigen Personalausweis oder Reisepaß (mit Meldebestätigung) vorzulegen.
Zusätzlich muß ein Antrag bei dem für Sie zuständigem Straßenverkehrsamt gestellt werden.
Dafür werden folgende Unterlagen benötigt: - 1 Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung
- 1 Lichtbild
- 1 Bescheinigung über die Lebensrettende Sofortmaßnahme am Unfallort oder die Erste Hilfe
- 1 Sehtest
Der Kursus über die Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen findet in unserer Fahrschule in Hamburg-Lurup in einem kleinen Teilnehmerkreis statt. Er umfaßt 4 Doppelstunden à 45 Minuten.
Zum Kursus-Abschluß wird jedem Teilnehmer eine Abschlußbescheinigung erteilt.
Auch den Sehtest können Sie direkt bei uns machen!
Weitere Einzelheiten über die theoretische und die praktische Führerscheinprüfung im Bereich Hamburg erfahren Sie hier:
TÜV Hanse
Wer sich für das Begleitete Fahren mit 17 (bF17) anmelden möchte, kann sich hier über die Details informieren und sich auch die notwendigen Antragsformulare herunterladen.
Kommen Sie einfach mit den oben genannten Unterlagen während der Öffnungszeiten zu nach Lurup oder Stellingen uns.
Wir erledigen sämtliche Anmeldungsformalitäten für Sie!
Wenn Sie schon mal einen Blick in unsere neueröffnete Fahrschule im Hamburger Stadtteil Stellingen werfen wollen:
Hier gibt's die Fotos!
Ihr
Fahrschule REIBU-Team
nach oben REIBU Fahrschulen und Sicherheitsdienste GmbH
Geschäftsführer: Wilhelm Reiterer-Buchwald
Fahrschule Lurup
Lüttkamp 50
22547 Hamburg-Lurup Tel.: 040 / 83 29 39 49
Telefax: 040 / 555 03 999
Bürozeiten:
Montag - Donnerstag
16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Fahrschule Stellingen:
Kieler Str. 426
22525 Hamburg
Tel.: 040 / 83 29 39 29
Telefax: 040 / 555 03 999
Bürozeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag
16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Registergericht Hamburg
eingetragen unter: HR B 52 187
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Verbindungsstr. 4
D-22607 Hamburg
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Telefax: 0 40-85 50 79 34
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